Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. KrimiAgenTour UG (haftungsbeschränkt)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir setzen unser Wissen und Können ein, um Ihre
Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings
geht es nicht ohne die Vereinbarung grundlegender Geschäftsbedingungen, die die Grundlage
unserer Geschäftsbeziehung darstellen und wie folgt lauten:
Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen
1. Geltungsbereich
◦ Festlegung, für welche Leistungen und Kunden (z.B. Unternehmen, Verbraucher) die
AGB gelten
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle
Verträge, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) zwischen der
KrimiAgenTour UG (haftungsbeschränkt), Stauffenbergstr. 7, 51379 Leverkusen (im folgenden
„KrimiAgenTour“ genannt“) und ihren Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunde“
genannt“).
1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer
Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die
der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich
widersprochen haben.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben
Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend.
1.4 Der Kunde der KrimiAgenTour kann entweder ein einzelner oder mehrere Teilnehmende an
einer solchen Veranstaltung sein oder aber eine Unternehmerin oder ein Unternehmer im Sinne von
§ 14 BGB bzw. eine sonstige Person, die einen oder mehrere Teilnehmende (Gruppe) zu einer
Veranstaltung der KrimiAgenTour anmeldet. In den letztgenannten Fällen stellen die Anmeldenden
sicher und garantieren gegenüber der KrimiAgenTour, dass die von ihnen gemeldeten
Teilnehmenden mit der Anmeldung und den AGB einverstanden sind.
1.5 Bei den Veranstaltungen der KrimiAgenTour werden zudem auf einen bestimmten Kreis von
Teilnehmenden begrenzte (sogenannte „geschlossene“ bzw. „exklusive“) Veranstaltungen
angeboten, die individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, sowie sogenannte „offene
Veranstaltungen“, an denen grundsätzlich einzelne Kunden ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe
teilnehmen können. Bei offenen Veranstaltungen kann ein Kunde auch einen anderen
Teilnehmenden entsenden.
1.6 Die Leistungen der KrimiAgenTour können zudem (je nach Auftrag) die Erbringung von
„Eigenleistungen“, die Beauftragung von „Drittleistungen“ oder die Vermittlung von
„Fremdleistungen“ beinhalten:
1.6.1 Im Fall von Eigenleistungen erbringt die KrimiAgenTour die Leistungen selbst oder durch
von ihr beauftragte eigene Schauspielerinnen und Schauspieler. Leistungen wie z.B. die
Organisation und Durchführung der jeweiligen KrimiAgenTour-Veranstaltung, die Beauftragung
und Einbindung der Schauspielenden, die Erstellung von Werbematerialien und Broschüren oder
die Festlegung einer individuellen Agenda.
1.6.2 Im Fall der Einschaltung Dritter erfolgt die Beauftragung dieser Dritten entweder im Namen
und im Auftrag der KrimiAgenTour („Drittleistungen“) oder im Namen und im Auftrag des
Kunden („Fremdleistungen“). Dies ist in der Auftragsbestätigung der KrimiAgenTour kenntlich
gemacht.
Die Fremdleistungen betreffen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten und/oder
Fahrzeugen, das Catering sowie sonstige Gastronomiedienstleistungen. Die Erbringung von
Fremdleistungen ist grundsätzlich NICHT Gegenstand der Leistungen der KrimiAgenTour. Mit der
Auswahl Dritter und der Vermittlung der Fremdleistung gilt die von der KrimiAgenTour
geschuldete Leistung als erbracht.
2. Angebote und Vertragsabschluss
◦ Beschreibung, wie ein Vertrag zustande kommt (z.B. Angebot + Annahme,
Buchungsbestätigung per E-Mail).
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines schriftlichen oder mündlichen
Angebots zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem
Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor (siehe auch Ziffer 8 Urheber- und Nutzungsrechte). Diese Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags seitens KrimiAgenTour per
Post, Fax oder E-Mail (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) oder durch Auslieferung der Ware
zustande, beides unter Einbeziehung dieser AGB.
2.4 Soweit Drittleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 vereinbart sind, beauftragt die KrimiAgenTour
diese Leistungen nach erfolgter Auftragsbestätigung beim Dritten im eigenen Namen und auf
Rechnung des Kunden.
2.5 Die Beauftragung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 erfolgt im Namen, in
Vollmacht und im Auftrag des Kunden. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über
Fremdleistungen bestehen allein zwischen dem Kunden und dem Dritten; KrimiAgenTour wird
hierbei nur als Vermittler tätig.
3. Leistungsumfang
◦ Was genau wird angeboten (z.B. Eventplanung, Künstlervermittlung,
Technikdienstleistungen)?
◦ Hinweis: „Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot / Auftrag.“
3.1 KrimiAgenTour bietet Event-Dienstleistungen wie Konzeption, Planung, Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen sowie dazugehörige Produkte an. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder
Rechnung.
3.2 Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 KrimiAgenTour ist berechtigt, frei zu bestimmen, ob, wenn ja welche und wie viele Personen
(z.B. Schauspielende) eingesetzt werden bzw. welches Stück gespielt wird.
3.4 KrimiAgenTour ist zu Teilleistungen berechtigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
◦ Netto-/Bruttopreise, Zahlungsfristen, Anzahlungspflicht, Verzug.
4.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige
Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaig anfallende Zölle,
Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Sofern keine
Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,
Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, vorbehalten.
Bei Drittleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 sind die von der KrimiAgenTour verauslagten Kosten
(nach vorher vorgelegtem Kostenrahmen) zu ersetzen. Ergänzend gelten die bei Auftragserteilung
gültigen Vergütungssätze der KrimiAgenTour und/oder des Dritten, zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb der schriftlich auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsfrist fällig und haben auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen.
Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist das auf der Rechnung ausgewiesene Datum. Nach
Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.3 Die KrimiAgenTour behält sich bei Zahlungsverzug vor, Mahngebühren und Verzugszinsen
zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun
Prozent über dem Basiszinssatz bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen und von fünf Prozent
über dem Basiszinssatz bei Kaufverträgen, an denen mindestens ein Verbraucher beteiligt ist, zu
berechnen sowie ein Inkassoverfahren einzuleiten. Die aktuellen Basiszinssätze können auf der
Website der Bundesbank (https://www.bundesbank.de) ermittelt werden. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
4.4 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des
Rechnungsbetrags aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet
ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen
Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
4.5 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt,
unsere Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen. Einen entsprechenden
Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.6 Die KrimiAgenTour ist zudem berechtigt, insbesondere bei hohen Drittleistungen im Sinne von
Ziffer 1.6.2, einen Vorschuss von 50 % des in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Rechnungsbetrags zu verlangen.
(Liegen zwischen Buchungs- und Veranstaltungstag weniger als zehn Kalendertage, so verkürzt sich
das Zahlungsziel. Der Ticketpreis ist dann spätestens zwei Werktage vor der gebuchten
Veranstaltung fällig.)
4.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der
KrimiAgenTour nur, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, und
der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.8 Die Erbringung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 wird dem Kunden grundsätzlich
von dem Dritten direkt in Rechnung gestellt.
5. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
◦ Bedingungen, Fristen und ggf. gestaffelte Stornogebühren.
◦ Beispiel: „Bis 30 Tage vor dem Event kostenfrei, 29–15 Tage: 30%, danach 100%
des Honorars.“
5.1 KrimiAgenTour ist bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen
berechtigt, die Veranstaltung spätestens drei Wochen vor dem eigentlichen Termin abzusagen.
5.2 Bei einer von der KrimiAgenTour zu vertretenden Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhält
der Kunde einen Gutschein für eine erneute Buchung, der über einen Zeitraum von drei Jahren
gültig ist, oder er kann kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen oder er erhält
den Ticketpreis zurückerstattet.
5.3 Der Kunde hat das Recht, einen Veranstaltungstermin zu stornieren. KrimiAgenTour ist
allerdings berechtigt, eine Stornogebühr einzubehalten bzw. zu berechnen. Stornierungen innerhalb
der ersten 14 Tage nach Buchung sind kostenfrei, wenn der gebuchte Spieltermin nicht innerhalb
des Zeitraums dieser 14 Tage liegt.
Darüber hinaus gelten die folgenden Stornogebühren:
– bis 56 Tage vor Spieltermin: 25% des Ticketpreises
– bis 21 Tage vor Spieltermin: 50% des Ticketpreises
– kürzer als 21 Tage vor Spieltermin: 100% des Ticketpreises.
Berechnungsgrundlage ist der Tag der Kenntnisnahme durch die KrimiAgenTour (z. B. durch
Mail, Fax, Brief).
5.4 Dritt- und/oder Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 oder vergebliche Aufwendungen, die
nicht mehr (vollständig) storniert werden können, sind vom Kunden u. U. an Dritte zu erstatten.
5.5 Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
6. Pflichten des Kunden
◦ Z.B. Bereitstellung von Informationen, Mitwirkungspflichten, Zugang zu
Veranstaltungsorten.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige in der Auftragsbestätigung dargestellten
Mitwirkungspflichten einzuhalten. Dies sind bei geschlossenen Veranstaltungen insbesondere die
unverzügliche Prüfung und Freigabe im Fall von Gestaltungsalternativen und Vorschlägen und/oder
für den Fall, dass der Kunde einen Veranstaltungsort auf seine eigene Verantwortung zur Verfügung
stellt, für den Zugang zu etwaigen Veranstaltungsorten zu sorgen. Bei Verzögerungen durch
unzureichende Mitwirkung kann ein Mehraufwand berechnet werden.
6.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort
erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten und Gefahr.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört
wird. Die KrimiAgenTour hat insoweit ein „Hausrecht“, insbesondere wenn es um den Schutz
anderer Kunden oder Dritter bei der Veranstaltung geht.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der KrimiAgenTour Folge zu leisten. Bei
nachhaltiger Störung der Veranstaltung durch den Kunden selbst oder durch Teilnehmende, die der
Kunde angemeldet hat oder dessen/deren übermäßige Alkoholisierung ist die KrimiAgenTour
berechtigt, den Kunden und/oder die durch ihn angemeldeten Teilnehmenden von einer weiteren
Teilnahme auszuschließen; der Anspruch der KrimiAgenTour auf die vereinbarte Vergütung bleibt
bestehen.
7. Fotos und Filmaufnahmen
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Veranstaltung – insbesondere von den Schauspielern –
Fotos oder sonstige Aufnahmen zu machen, welche die Rechte der anderen Teilnehmenden
verletzen oder welche dazu geeignet sein können, die Rechte der KrimiAgenTour nach Ziffer 8 zu
gefährden.
7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den Veranstaltungen der KrimiAgenTour teilweise
Aufnahmen (Fotos, Video) gemacht werden und diese auch zu Werbezwecken der KrimiAgenTour
verwendet werden können. Der Kunde ist berechtigt, sein diesbezügliches Einverständnis für die
Zukunft zu widerrufen.
8. Urheberrechte / Nutzungsrechte
◦ Bei Erstellung von Inhalten (Fotos, Videos, Designs): Wer darf was wie verwenden?
8.1 Kunde und KrimiAgenTour sind sich darüber einig, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung
von der KrimiAgenTour erbrachten Leistungen (es sei denn, es handelt sich nachweislich um nicht
schutzfähige Leistungen) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem
Urheberrechtsgesetz und Wettbewerbsrecht, geschützt sind.
8.2 Die KrimiAgenTour behält sich sämtliche Rechte an von ihr erstellten Angeboten, Präsentation
und Vorführung, Ideen, Konzepten, Texten, Gestaltung, Designs, Fotos und sonstigen Materialien
vor. Eine Nutzung durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
9. Haftung
◦ Begrenzung der Haftung (z.B. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).
◦ Ausschluss für Drittleistungen (z.B. externe Künstler oder Caterer).
9.1 Die KrimiAgenTour haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen. Für Leistungen Dritter, die auf Wunsch des Kunden vermittelt wurden,
übernimmt die KrimiAgenTour keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Dritte
bei der Erbringung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 entstehen.
9.2 Die KrimiAgenTour haftet im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten für Personenschäden nach
den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.
9.3 Für sonstige Schäden haftet KrimiAgenTour im Fall einer Verletzung ihrer vertraglichen
Pflichten, sofern sich nicht aus einer von KrimiAgenTour übernommenen Garantie etwas anderes
ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
9.3.1 KrimiAgenTour haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
– für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens KrimiAgenTour verursacht wurden;
– für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KrimiAgenTour oder deren
Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.3.2 KrimiAgenTour haftet für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
9.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von KrimiAgenTour ausgeschlossen.
10. Höhere Gewalt (Force Majeure)
◦ Regelung für Ausfälle durch z.B. Unwetter, Pandemien, Streiks etc.
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt – also aufgrund unabwendbarer und
unvorhersehbarer Ereignisse, die es der KrimiAgenTour unmöglich machen, ihre Leistungspflichten
zu erfüllen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien) – nicht durchgeführt werden, entfällt die
Leistungspflicht der KrimiAgenTour. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Datenschutz
• Verweis auf Datenschutzerklärung und Umgang mit Kundendaten.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der
Geschäftsabwicklung einverstanden. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung
auf www.krimi-agentour.de/datenschutz.
12. Schlussbestimmungen
• Gerichtsstand, salvatorische Klausel, anwendbares Recht.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Leverkusen, sofern in der
Auftragsbestätigung kein abweichender Erfüllungsort festgelegt ist.
12.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser
Geschäftssitz in Leverkusen ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt,
wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
12.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu
Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben). Dies gilt auch dann,
wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Mai 2025