Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Fa. KrimiAgenTour UG (haftungsbeschränkt)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir setzen unser Wissen und Können ein, um Ihre 

Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings 

geht es nicht ohne die Vereinbarung grundlegender Geschäftsbedingungen, die die Grundlage 

unserer Geschäftsbeziehung darstellen und wie folgt lauten:

Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen

1. Geltungsbereich

◦ Festlegung, für welche Leistungen und Kunden (z.B. Unternehmen, Verbraucher) die 

AGB gelten

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle 

Verträge, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) zwischen der 

KrimiAgenTour UG (haftungsbeschränkt), Stauffenbergstr. 7, 51379 Leverkusen (im folgenden 

„KrimiAgenTour“ genannt“) und ihren Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunde“ 

genannt“).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine 

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer 

Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die 

der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich 

widersprochen haben.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich 

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben 

Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen 

ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung 

maßgebend.

1.4 Der Kunde der KrimiAgenTour kann entweder ein einzelner oder mehrere Teilnehmende an 

einer solchen Veranstaltung sein oder aber eine Unternehmerin oder ein Unternehmer im Sinne von 

§ 14 BGB bzw. eine sonstige Person, die einen oder mehrere Teilnehmende (Gruppe) zu einer 

Veranstaltung der KrimiAgenTour anmeldet. In den letztgenannten Fällen stellen die Anmeldenden

sicher und garantieren gegenüber der KrimiAgenTour, dass die von ihnen gemeldeten 

Teilnehmenden mit der Anmeldung und den AGB einverstanden sind.

1.5 Bei den Veranstaltungen der KrimiAgenTour werden zudem auf einen bestimmten Kreis von 

Teilnehmenden begrenzte (sogenannte „geschlossene“ bzw. „exklusive“) Veranstaltungen 

angeboten, die individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, sowie sogenannte „offene 

Veranstaltungen“, an denen grundsätzlich einzelne Kunden ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe 

teilnehmen können. Bei offenen Veranstaltungen kann ein Kunde auch einen anderen 

Teilnehmenden entsenden.

1.6 Die Leistungen der KrimiAgenTour können zudem (je nach Auftrag) die Erbringung von 

„Eigenleistungen“, die Beauftragung von „Drittleistungen“ oder die Vermittlung von 

„Fremdleistungen“ beinhalten:

1.6.1 Im Fall von Eigenleistungen erbringt die KrimiAgenTour die Leistungen selbst oder durch 

von ihr beauftragte eigene Schauspielerinnen und Schauspieler. Leistungen wie z.B. die 

Organisation und Durchführung der jeweiligen KrimiAgenTour-Veranstaltung, die Beauftragung 

und Einbindung der Schauspielenden, die Erstellung von Werbematerialien und Broschüren oder 

die Festlegung einer individuellen Agenda. 

1.6.2 Im Fall der Einschaltung Dritter erfolgt die Beauftragung dieser Dritten entweder im Namen

und im Auftrag der KrimiAgenTour („Drittleistungen“) oder im Namen und im Auftrag des 

Kunden („Fremdleistungen“). Dies ist in der Auftragsbestätigung der KrimiAgenTour kenntlich 

gemacht. 

Die Fremdleistungen betreffen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten und/oder 

Fahrzeugen, das Catering sowie sonstige Gastronomiedienstleistungen. Die Erbringung von 

Fremdleistungen ist grundsätzlich NICHT Gegenstand der Leistungen der KrimiAgenTour. Mit der 

Auswahl Dritter und der Vermittlung der Fremdleistung gilt die von der KrimiAgenTour 

geschuldete Leistung als erbracht.

2. Angebote und Vertragsabschluss

◦ Beschreibung, wie ein Vertrag zustande kommt (z.B. Angebot + Annahme, 

Buchungsbestätigung per E-Mail).

2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines schriftlichen oder mündlichen 

Angebots zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem 

Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, 

Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder 

Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der 

Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und 

Urheberrechte vor (siehe auch Ziffer 8 Urheber- und Nutzungsrechte). Diese Unterlagen dürfen 

Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere 

ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags seitens KrimiAgenTour per 

Post, Fax oder E-Mail (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) oder durch Auslieferung der Ware 

zustande, beides unter Einbeziehung dieser AGB.

2.4 Soweit Drittleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 vereinbart sind, beauftragt die KrimiAgenTour

diese Leistungen nach erfolgter Auftragsbestätigung beim Dritten im eigenen Namen und auf 

Rechnung des Kunden.

2.5 Die Beauftragung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 erfolgt im Namen, in 

Vollmacht und im Auftrag des Kunden. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über 

Fremdleistungen bestehen allein zwischen dem Kunden und dem Dritten; KrimiAgenTour wird 

hierbei nur als Vermittler tätig.

3. Leistungsumfang

◦ Was genau wird angeboten (z.B. Eventplanung, Künstlervermittlung, 

Technikdienstleistungen)?

◦ Hinweis: „Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot / Auftrag.“

3.1 KrimiAgenTour bietet Event-Dienstleistungen wie Konzeption, Planung, Organisation und 

Durchführung von Veranstaltungen sowie dazugehörige Produkte an. Der konkrete 

Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder 

Rechnung.

3.2 Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.3 KrimiAgenTour ist berechtigt, frei zu bestimmen, ob, wenn ja welche und wie viele Personen 

(z.B. Schauspielende) eingesetzt werden bzw. welches Stück gespielt wird.

3.4 KrimiAgenTour ist zu Teilleistungen berechtigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

◦ Netto-/Bruttopreise, Zahlungsfristen, Anzahlungspflicht, Verzug.

4.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum 

Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige 

Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaig anfallende Zölle, 

Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Sofern keine 

Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, 

Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss 

erfolgen, vorbehalten.

Bei Drittleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 sind die von der KrimiAgenTour verauslagten Kosten 

(nach vorher vorgelegtem Kostenrahmen) zu ersetzen. Ergänzend gelten die bei Auftragserteilung 

gültigen Vergütungssätze der KrimiAgenTour und/oder des Dritten, zuzüglich der jeweils gültigen 

Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb der schriftlich auf der Rechnung ausgewiesenen 

Zahlungsfrist fällig und haben auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen. 

Maßgeblich für den Beginn der Zahlungsfrist ist das auf der Rechnung ausgewiesene Datum. Nach 

Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. 

4.3 Die KrimiAgenTour behält sich bei Zahlungsverzug vor, Mahngebühren und Verzugszinsen 

zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun 

Prozent über dem Basiszinssatz bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen und von fünf Prozent 

über dem Basiszinssatz bei Kaufverträgen, an denen mindestens ein Verbraucher beteiligt ist, zu 

berechnen sowie ein Inkassoverfahren einzuleiten. Die aktuellen Basiszinssätze können auf der 

Website der Bundesbank (https://www.bundesbank.de) ermittelt werden. Die Geltendmachung eines 

weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser 

Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

4.4 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des 

Rechnungsbetrags aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet 

ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen 

Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom 

Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

4.5 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, 

unsere Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen. Einen entsprechenden 

Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.6 Die KrimiAgenTour ist zudem berechtigt, insbesondere bei hohen Drittleistungen im Sinne von 

Ziffer 1.6.2, einen Vorschuss von 50 % des in der Auftragsbestätigung vereinbarten 

Rechnungsbetrags zu verlangen.

(Liegen zwischen Buchungs- und Veranstaltungstag weniger als zehn Kalendertage, so verkürzt sich 

das Zahlungsziel. Der Ticketpreis ist dann spätestens zwei Werktage vor der gebuchten 

Veranstaltung fällig.)

4.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der 

KrimiAgenTour nur, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, und 

der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.8 Die Erbringung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 wird dem Kunden grundsätzlich 

von dem Dritten direkt in Rechnung gestellt.

5. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden

◦ Bedingungen, Fristen und ggf. gestaffelte Stornogebühren.

◦ Beispiel: „Bis 30 Tage vor dem Event kostenfrei, 29–15 Tage: 30%, danach 100% 

des Honorars.“

5.1 KrimiAgenTour ist bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen 

berechtigt, die Veranstaltung spätestens drei Wochen vor dem eigentlichen Termin abzusagen.

5.2 Bei einer von der KrimiAgenTour zu vertretenden Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhält 

der Kunde einen Gutschein für eine erneute Buchung, der über einen Zeitraum von drei Jahren 

gültig ist, oder er kann kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen oder er erhält

den Ticketpreis zurückerstattet.

5.3 Der Kunde hat das Recht, einen Veranstaltungstermin zu stornieren. KrimiAgenTour ist 

allerdings berechtigt, eine Stornogebühr einzubehalten bzw. zu berechnen. Stornierungen innerhalb 

der ersten 14 Tage nach Buchung sind kostenfrei, wenn der gebuchte Spieltermin nicht innerhalb 

des Zeitraums dieser 14 Tage liegt.

Darüber hinaus gelten die folgenden Stornogebühren:

– bis 56 Tage vor Spieltermin: 25% des Ticketpreises

– bis 21 Tage vor Spieltermin: 50% des Ticketpreises

– kürzer als 21 Tage vor Spieltermin: 100% des Ticketpreises. 

Berechnungsgrundlage ist der Tag der Kenntnisnahme durch die KrimiAgenTour (z. B. durch 

Mail, Fax, Brief).

5.4 Dritt- und/oder Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 oder vergebliche Aufwendungen, die 

nicht mehr (vollständig) storniert werden können, sind vom Kunden u. U. an Dritte zu erstatten.

5.5 Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren Schadens 

vorbehalten.

6. Pflichten des Kunden

◦ Z.B. Bereitstellung von Informationen, Mitwirkungspflichten, Zugang zu 

Veranstaltungsorten.

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige in der Auftragsbestätigung dargestellten 

Mitwirkungspflichten einzuhalten. Dies sind bei geschlossenen Veranstaltungen insbesondere die 

unverzügliche Prüfung und Freigabe im Fall von Gestaltungsalternativen und Vorschlägen und/oder 

für den Fall, dass der Kunde einen Veranstaltungsort auf seine eigene Verantwortung zur Verfügung 

stellt, für den Zugang zu etwaigen Veranstaltungsorten zu sorgen. Bei Verzögerungen durch 

unzureichende Mitwirkung kann ein Mehraufwand berechnet werden.

6.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort 

erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten und Gefahr.

6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört 

wird. Die KrimiAgenTour hat insoweit ein „Hausrecht“, insbesondere wenn es um den Schutz 

anderer Kunden oder Dritter bei der Veranstaltung geht.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der KrimiAgenTour Folge zu leisten. Bei 

nachhaltiger Störung der Veranstaltung durch den Kunden selbst oder durch Teilnehmende, die der 

Kunde angemeldet hat oder dessen/deren übermäßige Alkoholisierung ist die KrimiAgenTour

berechtigt, den Kunden und/oder die durch ihn angemeldeten Teilnehmenden von einer weiteren 

Teilnahme auszuschließen; der Anspruch der KrimiAgenTour auf die vereinbarte Vergütung bleibt 

bestehen.

7. Fotos und Filmaufnahmen

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Veranstaltung – insbesondere von den Schauspielern – 

Fotos oder sonstige Aufnahmen zu machen, welche die Rechte der anderen Teilnehmenden 

verletzen oder welche dazu geeignet sein können, die Rechte der KrimiAgenTour nach Ziffer 8 zu 

gefährden.

7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den Veranstaltungen der KrimiAgenTour teilweise 

Aufnahmen (Fotos, Video) gemacht werden und diese auch zu Werbezwecken der KrimiAgenTour

verwendet werden können. Der Kunde ist berechtigt, sein diesbezügliches Einverständnis für die 

Zukunft zu widerrufen.

8. Urheberrechte / Nutzungsrechte

◦ Bei Erstellung von Inhalten (Fotos, Videos, Designs): Wer darf was wie verwenden?

8.1 Kunde und KrimiAgenTour sind sich darüber einig, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung 

von der KrimiAgenTour erbrachten Leistungen (es sei denn, es handelt sich nachweislich um nicht 

schutzfähige Leistungen) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem 

Urheberrechtsgesetz und Wettbewerbsrecht, geschützt sind.

8.2 Die KrimiAgenTour behält sich sämtliche Rechte an von ihr erstellten Angeboten, Präsentation 

und Vorführung, Ideen, Konzepten, Texten, Gestaltung, Designs, Fotos und sonstigen Materialien 

vor. Eine Nutzung durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

9. Haftung

◦ Begrenzung der Haftung (z.B. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).

◦ Ausschluss für Drittleistungen (z.B. externe Künstler oder Caterer).

9.1 Die KrimiAgenTour haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem 

Verhalten beruhen. Für Leistungen Dritter, die auf Wunsch des Kunden vermittelt wurden, 

übernimmt die KrimiAgenTour keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Dritte 

bei der Erbringung von Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 1.6.2 entstehen.

9.2 Die KrimiAgenTour haftet im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten für Personenschäden nach 

den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.

9.3 Für sonstige Schäden haftet KrimiAgenTour im Fall einer Verletzung ihrer vertraglichen 

Pflichten, sofern sich nicht aus einer von KrimiAgenTour übernommenen Garantie etwas anderes 

ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

9.3.1 KrimiAgenTour haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen

– für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens KrimiAgenTour verursacht wurden;

– für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KrimiAgenTour oder deren 

Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

9.3.2 KrimiAgenTour haftet für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher 

Vertragspflichten nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

9.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von KrimiAgenTour ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt (Force Majeure)

◦ Regelung für Ausfälle durch z.B. Unwetter, Pandemien, Streiks etc.

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt – also aufgrund unabwendbarer und 

unvorhersehbarer Ereignisse, die es der KrimiAgenTour unmöglich machen, ihre Leistungspflichten 

zu erfüllen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien) – nicht durchgeführt werden, entfällt die 

Leistungspflicht der KrimiAgenTour. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

11. Datenschutz

• Verweis auf Datenschutzerklärung und Umgang mit Kundendaten.

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der 

Geschäftsabwicklung einverstanden. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung 

auf www.krimi-agentour.de/datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

• Gerichtsstand, salvatorische Klausel, anwendbares Recht.

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Leverkusen, sofern in der 

Auftragsbestätigung kein abweichender Erfüllungsort festgelegt ist.

12.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine 

juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser 

Geschäftssitz in Leverkusen ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich 

aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, 

wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

12.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu 

Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben). Dies gilt auch dann, 

wenn die Schriftform abbedungen werden soll.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der 

übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Mai 2025